Rezepte - Backrezepte

Kartoffelbrot

Zwei Sorten Kartoffelbrot vom Backblech

Zwei Sorten Kartoffelbrot vom Backblech

Kartoffelbrot vom Backblech:

Dieses Kartoffelbrot ist unsere Lieblingsbeilage zum Grillen! Obwohl ich das Brot schon jahrelang immer wieder serviere, wird immer wieder nach dem Rezept gefragt. Wichtig ist eigentlich nur, dass das Brot frisch serviert wird. Den Teig rechtzeitig vorher ansetzen und keine Angst vor dem Hefeteig. Übrigens habe ich eine tolle neue Variante hier veröffentlicht: Kartoffel-Oliven-Tomaten-Brot vom Backblech.

Zutaten:

  • 1 kg Mehl
  • 1 l Wasser
  • 200 g Kartoffelpüreepulver (Aldi-Kartoffelpüree)
  • 1-2 Esslöffel Salz
  • 1 Esslöffel Zucker
  • 2 Packung Trockenhefe
  • Olivenöl
  • grobkörniges Salz

Zubereitung:

Mehl, Wasser, Kartoffelpüreepulver, Salz, Zucker und Hefe zu einem festen Teig kneten. Das geht am besten mit den Knethaken eines Rührgerätes. Dann abdecken und an einem ruhigen Ort mindestens 3 Stunden gehen lassen. Es gibt spezielle Hefeteigschüsseln (siehe Hefeteigschüssel bei Amazon) deren Deckel aufploppen wenn der Teig ausreichend aufgegangen ist. Das ist recht nützlich, aber auch nicht zwingend.

Nun den Ofen vorheizen und das Backblech mit reichlich Olivenöl einpinseln. Auch die Hände damit einreiben. Das ist ein bisschen wie auf dem Matschplatz, aber effektiv. Den Teig kann ich nun mit bloßen Händen aus der Schüssel nehmen, ohne das er kleben bleibt, und auf dem Blech verteilen. Absichtlich hinterlasse ich dabei auch diverse Löcher mit meinen Fingern im Teig. Zum Schluss mit dem groben Salz den Teig mäßig bestreuen und im vorgeheizten Backofen (Umluft) zirka 30 Minuten bei 200°C backen. Das Kartoffelbrot sollte goldbraun sein, dann schmeckt es am besten.

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Schon in der Zeit der Hexenverbrennungen standen die Gerichte über den Naturwissenschaften. So soll es auch bleiben. Nicht die Seniorinnen haben ihr Leben lang zu viel geheizt, sind zu viel Auto gefahren und haben zu viele Kinder bekommen, sondern die Schweiz hat Schuld. Sie hat ihnen das alles nicht ausreichend verboten.

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