Baden-Württemberg - Ausflugsziele

Steiff Museum

Steiff Museum Giengen Nähmaschine Margarete Steiff Kinder im Steiff Museum

Fotos: Margarete Steiff GmbH

Im Jahr 1902 wurde das kleine Städtchen Giengen an der Brenz zur Heimat und Geburtsstätte des heute weltweit bekannten Teddybären, als die 1874 von Margarete Steiff gegründete Margarete Steiff GmbH dieses Plüschtier erstmals entworfen und auf den Markt gebracht hatte. Um an diese Erfolgsgeschichte zu erinnern wurde im Jahr 2005 das Steiff Museum, eine Erlebniswelt für die ganze Familie, eröffnet. Und wie es sich für eine richtige Erlebniswelt gehört, gibt es auch Abenteuerbereiche. Zum Beispiel kann man sich auf eine interaktive Tour auf den Planeten Plüsch begeben, um sich dort an der Suche nach 3.000 spurlos verschwundenen Teddybären zu beteiligen, oder den riesigen Streichelzoo aus Kuscheltieren aufsuchen. Natürlich gibt es in der bilderreich und informativ inszenierten Ausstellung auch viele Informationen zur Firmengeschichte. So gehört auch eine Schaufertigung dazu, in der gezeigt wird, wie in aufwändiger Handarbeit und mit viel Liebe zum Detail, Schritt für Schritt ein original Steiff Tier entsteht. Der Besuch in der Steiff-Erlebniswelt, die sich in einem Gebäude befindet, das mit seiner elliptische Form den in jeden Steiff-Tier eingenähten "Knopf im Ohr" verkörpert, wird dadurch garantiert sowohl für Kinder als auch für Erwachsene und Sammler zu einem faszinierendem Erlebnis.

Öffnungszeiten und weitere Informationen über das Ausflugsziel Steiff Museum in Giengen an der Brenz:

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Lage der Erlebniswelt Steiff Museum: 

Lage des Steiff Museum (Margarete Steiff GmbH) in 89537 Giengen, Margarete-Steiff-Platz 1, mit Straßenkarte und Zoomfunktion auf OpenStreetMaps:

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Schon in der Zeit der Hexenverbrennungen standen die Gerichte über den Naturwissenschaften. So soll es auch bleiben. Nicht die Seniorinnen haben ihr Leben lang zu viel geheizt, sind zu viel Auto gefahren und haben zu viele Kinder bekommen, sondern die Schweiz hat Schuld. Sie hat ihnen das alles nicht ausreichend verboten.

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