Tourismus Welt

Flugverspätungen – Wird das Warten belohnt?

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Voller Vorfreude wird der nächsten Reise an das ausgewählte schöne Ausflugsziel entgegengeblickt. Sehenswürdigkeiten, die unbedingt besichtigt werden müssen sind schon im Handy eingespeichert. Museen, die interessieren bereits ausgewählt. Die Kameraausrüstung ist bereit für das nächste Abenteuer. Eigens zusammengestellte fesselnde Besichtigungstouren schon geplant. Und die Koffer sind auch schon längst gepackt. Mit etwas Schickem für Ausgehabende, mit etwas leichtem für heiße Tage und mit einem Regenschirm, falls es doch mal unglücklicherweise regnen sollte.

Doch was, wenn genau dieser Regen am Tag des Fluges stattfindet und er so extrem ist, dass es deshalb sogar zu Flugverspätungen kommt? Steht es einem dann zu, Geld als Entschädigung zurückzufordern? Oder ist dies erst möglich, wenn der Grund der Verspätung von der Airline ausgeht?

Bis zu 600 € bei Verspätungen zurückverlangen!

Zu den häufigsten Gründen von Flugverspätungen zählen extreme Wettersituationen oder interne Streiks der Angestellten einer Airline. Aber ein Flug kann sich auch verspäten, weil er, aufgrund eines notwendigen Zwischenstopps, noch nicht am Flughafen eingetroffen ist. Oder, weil ein Koffer im falschen Flieger ist und daher im Frachtraum erst gesucht werden muss, bevor losgeflogen werden kann. Gründe gibt es viele, doch welche Aspekte müssen für eine Entschädigung erfüllt sein?

Ansprüche auf eine Entschädigung für eine Flugverspätung können generell erst geltend gemacht werden, wenn es sich um eine mindestens zweistündig verspätete Ankunft am Zielort handelt. Dies bedeutet, dass es für Flüge mit Zwischenstopp erst dann eine Entschädigung gibt, wenn die Verspätung nicht durch einen kürzeren Aufenthalt am Zwischenstopp wieder aufgeholt wird oder zumindest unter die Zwei-Stunden-Grenze der endgültigen Ankunft fällt.

Je weiter die Flugdistanz, desto höher fällt die Entschädigung aus. Für Flüge mit mindestens einer zweistündigen Ankunftsverspätung und einer Flugdistanz bis zu 1500 km, können 250,00 € geltend gemacht werden. Eine mindestens dreistündige Ankunftsverspätung muss bei einer Flugdistanz zwischen 1500 km und 3500 km vorliegen, um dann aber auch 400,00 € Entschädigung verlangen zu können. Zwar sind vier Stunden Ankunftsverspätung bei Flugdistanzen von über 3500 km die Voraussetzung, dafür können dann dafür aber sogar 600,00 € zurückgefordert werden.

Also: Ja! Eine Entschädigung oder ein Schadensersatz können bei Verspätungen, Flugannullierungen und der Nichtbeförderung verlangt werden.

Ausnahme: Außergewöhnliche Umstände

Airlines können gegen die geforderten Entschädigungen Einsprüche erheben. Diese betreffen solche außergewöhnlichen Umstände, bei denen der Grund der Verspätung unvorhersehbar war und die Airline trotz aller zumutbaren Bemühungen die verspätete Ankunft am Zielort der Passagiere nicht verhindern konnte.

Zu unvorhersehbaren Gründen zählen technische Probleme am Flugzeug oder am Flughafen, welche ein großes Risiko für einen Flug darstellen. Aber auch Naturphänomene, wie zum Beispiel plötzlich schlechte Wetterverhältnisse, die nicht beeinflussbar sind und wegen denen ein Flug nicht stattfinden kann, zählen dazu. Streiks innerhalb der Airline zählen mittlerweile nicht mehr zu den außergewöhnlichen, unvorhersehbaren Umständen.

Die Beweispflicht, dass kein außergewöhnlicher Umstand vorlag, liegt allerdings bei den Passagieren. Aus der Befürchtung heraus, dass eine Klage zu einem kostspieligen Prozess führen könnte, verzichten im Fall der Entschädigungsforderung viele Passagiere auf ihre Rechte. Fluggastportale wie AirHelp übernehmen die finanziellen Risiken eines möglichen Prozesses und informieren über Themen wie den Schadensersatz bei Nichtbeförderung oder die Entschädigung bei Flugausfall. So kann das gewählte Ausflugsziel letztendlich doch noch, trotz Stolpersteinen, genossen werden.

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